24 h – Tag und Nacht:

03843 682 387

Bestattungshaus:

Hageböcker Str. 9
18273 Güstrow

Was kostet eine Bestattung?

Transparente Preise. Persönliche Beratung. Keine versteckten Kosten.

Häufig wird nach einem festen Preis für eine Bestattung gefragt. Tatsächlich lässt sich diese Frage jedoch nicht pauschal beantworten. Nach einem persönlichen Gespräch erhalten Sie von uns vorab eine detaillierte Kostenübersicht – ohne versteckte Gebühren.

Im Trauerfall 24/7 – Tag und Nacht erreichbar unter 03843 682 387

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Kosten transparent erklärt

Beim Bestattungshaus Teßmer legen wir großen Wert auf eine offene, faire und verständliche Kostenstruktur. Unser Ziel ist es, Ihnen in einer belastenden Zeit Sicherheit und Klarheit zu geben.

Die Kosten einer Bestattung setzen sich aus verschiedenen Leistungen zusammen. Diese ergeben sich aus den individuellen Wünschen, der gewählten Bestattungsart sowie den notwendigen organisatorischen und behördlichen Abläufen.

Viele Leistungen unseres Hauses sind bereits Gesamtabwicklung. Dazu zählen unter anderem Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten – auch nachts, an Wochenenden oder Feiertagen. Ebenso ist eine persönliche Beratung bei Ihnen zu Hause für Sie kostenfrei.

So setzen sich die Bestattungskosten zusammen:

Leistungen des Bestattungshauses

LEISTUNGEN UNSERES BESTATTUNGSHAUSES

  • Persönliche Beratung und Begleitung

  • Unterstützung bei der Gestaltung von Traueranzeigen

  • Erstellung und Druck von Trauerdrucksachen

  • Auswahl von Sarg / Urne

  • Hygienische Versorgung der Verstorbenen

  • Abholung und würdevolle Überführung

  • Organisation und Durchführung der Trauerfeier

  • Begleitung auf dem Friedhof

  • Ausgestaltung der Aufbahrung

… und weitere individuelle Leistungen

Fremdleistungen

FREMDLEISTUNGEN

  • Trauerfloristik (Urnenschmuck, Gestecke, Blütenblätter)

  • Veröffentlichung von Traueranzeigen

  • Danksagungen und Erinnerungsschmuck

  • Steinmetzarbeiten

  • Trauerredner

  • Musikalische Begleitung

  • Einäscherung

  • Erinnerungsstücke wie Schmuck oder Gedenkobjekte

Amtliche / Öffentliche Gebühren

AMTLICHE / ÖFFENTLICHE GEBÜHREN

  • Arztgebühren, Krankenhausgebühren

  • Sterbeurkunden

  • Friedhofsgebühren gemäß Friedhofssatzung

  • Ärztliche Leichenschau (Totenschein)

  • Einäscherungskosten

Karin Teßmer (Bestattungen Teßmer)

Karin Teßmer

Inhaberin und Bestatterin in 4. Generation

Nach einem Todesfall stellen sich neben der Trauer auch finanzielle Fragen. Ich berate Sie transparent zu den entstehenden Kosten, möglichen Zahlungsmodalitäten sowie dazu, wer die Bestattungskosten übernehmen muss oder welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen.

Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir eine passende Lösung:

FAQ: Bestattungskosten

Häufige Fragen

Entspannt in die Zukunft blicken – Bestattungsvorsorge

Angehörige entlasten und entspannt in die Zukunft blicken

Bestattungs­vorsorge

Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen, stellt sicher, dass die eigenen Wünsche respektiert werden und kann die Kosten transparent planen.

Warum gibt es keine Paketpreise?

Jede Bestattung ist so individuell wie der Mensch, von dem Abschied genommen wird. Die Gesamtkosten hängen unter anderem von der Bestattungsart, der Auswahl von Sarg oder Urne, den Friedhofsgebühren sowie den gewünschten Leistungen ab. Deshalb verzichten wir auf starre Paketpreise und erstellen stattdessen ein transparentes, auf Ihre Wünsche und die jeweilige Situation abgestimmtes Angebot. So zahlen Sie nur für die Leistungen, die Sie tatsächlich in Anspruch nehmen möchten.

Wann erfahre ich die Gesamtkosten?

In einem persönlichen Beratungsgespräch besprechen wir Ihre Wünsche und den gewünschten Umfang der Bestattung. Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine transparente Kostenübersicht, in der alle voraussichtlichen Leistungen und Gebühren nachvollziehbar aufgeführt sind. So wissen Sie frühzeitig, welche Kosten entstehen und können Ihre Entscheidungen in Ruhe treffen.

Gibt es Möglichkeiten, Kosten zu reduzieren?

Ja. Die Höhe der Bestattungskosten lässt sich in vielen Bereichen individuell gestalten. So beeinflussen beispielsweise die Wahl der Bestattungsart, des Sarges oder der Urne sowie zusätzliche Leistungen die Gesamtkosten. Gemeinsam finden wir eine würdevolle Lösung, die Ihren persönlichen Wünschen und Ihrem Budget entspricht.

Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?

Grundsätzlich sind die Erben verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen. Unabhängig davon können auch Angehörige bestattungspflichtig sein, wenn dies nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen vorgesehen ist. Welche Regelung im Einzelfall gilt, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Wer trägt die Beerdigungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Die Ausschlagung eines Erbes bedeutet nicht automatisch, dass keine Kosten für die Bestattung übernommen werden müssen. In vielen Fällen bleibt die gesetzliche Bestattungspflicht naher Angehöriger bestehen – unabhängig davon, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen wurde. Sollte die Übernahme der Kosten finanziell nicht möglich sein, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung durch das Sozialamt in Betracht kommen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Wann zahlt das Sozialamt die Beerdigungskosten?

Im Normalfall zahlt das Sozialamt auf Antrag die Bestattungskosten, wenn keine Erben vorhanden sind oder wenn diese die Kosten für die Beerdigung nicht tragen können.

Die Würde eines Abschieds misst sich nicht am Preis,
sondern an der Liebe und den Erinnerungen.

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