Feuerbestattung
Unter einer Feuerbestattung versteht man die Einäscherung der Verstorbenen -eingebettet in einen Sarg- im Krematorium, mit oder ohne einer Trauerfeier und anschließender Beisetzung der Totenasche in einer Urne.
Wichtig: Die Feuerbestattung erfordert eine schriftliche Einwilligung vom Verstorbenen selbst oder durch seine nächsten Angehörigen.
Es gibt unterschiedliche Arten von Urnengräbern:
- Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbeisetzungen bestimmte Gräber,an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird.. Ihre Lage wird gemeinsam mit den Erwerbern ausgewählt.
- Urnenreihengräber sind Grabstätten für die Beisetzung von Urnen, die der Reihe nach belegt werden und für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren zugeteilt werden und nicht verlängert werden kann. In jeder Grabstätte wird nur eine Urne beigesetzt.