Erdbestattung
Die Erdbestattung ist neben der Feuerbestattung am meisten verbreitet.
Eine besondere Willenserklärung ist, im Gegensatz zu einer Feuerbestattung, nicht erforderlich.
Ihre zum Teil aufwendig gestalteten Grabmale geben den heutigen Friedhöfen ihre einmalige Atmosphäre.
Ob liebevoll gepflegtes Reihengrab oder ganz individuell gestaltetes Wahlgrab. Die Nutzung wird mit dem Eigentümer des Friedhofes
-meistens die Kommune-vereinbart.
In Deutschland erfolgt die Erdbestattung nur auf Friedhöfen.
Friedhofssatzungen geben hier Auskunft, auch über örtlichen Friedhofsgebühren.
Es gibt unterschiedliche Arten von Grabstätten:
- Reihengrabstellen, deren Nutzungsrecht nach 25 Jahren abläuft.
- Einzel- oder Doppel-Wahlstellen, deren Nutzungsrecht Sie nach 25 Jahren verlängern können.